Rohrbacher Pflegedienst Christine Bleif

Ambulante Pflege

Portrait

Hier besteht die Möglichkeit zusätzliche Angaben der Pflegeeinrichtung bzw. des Pflegedienstes einzustellen. Bislang ist keine Eingabe erfolgt.

* Die Eingaben erfolgen in Verantwortung des jeweiligen Trägers der Einrichtung bzw. des Dienstes. Der Betreiber der Seite übernimmt für die Eingaben keine Gewähr bzw. Haftung.
*Hinweis: Angaben ohne Gewähr. Zwecks konkreter Anfrage wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegeeinrichtung

Preise für Ambulante Pflege

Leistungskomplex 1
Kleine Körperpflege
28,06 €
Leistungskomplex 2
Große Körperpflege
44,42 €
Leistungskomplex 3
Lagern
7,80 €
Leistungskomplex 4
Lagern (Nr. 3) als alleinige Leistung
15,60 €
Leistungskomplex 5
Mobilisation
11,70 €
Leistungskomplex 6
Mobilisation (Nr. 5) als alleinige Leistung
15,60 €
Leistungskomplex 7
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
19,49 €
Leistungskomplex 8
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
7,80 €
Leistungskomplex 9
Hilfe bei der Ausscheidung
7,80 €
Leistungskomplex 10
Hilfe bei der Ausscheidung als alleinige Leistung
15,60 €
Leistungskomplex 11
Hilfestellung zum Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
5,43 €
Leistungskomplex 12
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
46,79 €
Leistungskomplex 13.1
Kleine Hilfen Nr.1 An- und Auskleiden
12,23 €
Leistungskomplex 13.2
Kleine Hilfen Nr.2 Mundpflege
12,23 €
Leistungskomplex 13.3
Kleine Hilfen Nr.3 Nagelpflege/Fingernägel/Fußnägel schneiden
12,23 €
Leistungskomplex 13.4
Kleine Hilfen Nr.4 Gesichtsrasur
12,23 €
Leistungskomplex 13.5
Kleine Hilfen Nr.5 Haarwäsche
12,23 €
Leistungskomplex 14
Körperpflege mit An- und Auskleiden
34,40 €
Leistungskomplex 15
Hilfen bei der Haushaltsführung
41,56 €
Leistungskomplex 16
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
53,00 €
Leistungskomplex 17a
Erstbesuch
69,27 €
Leistungskomplex 17b
Folgebesuch
20,78 €
Leistungskomplex 18a
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
55,04 €
Leistungskomplex 18b
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen durch Fachkräfte
77,98 €
Stundenvergütung
0,00 €

Ambulante Dienste sind berechtigt, ihre Investitionskosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die genauen Beträge erhalten Sie bei den teilnehmenden Diensten.

Fahrtkosten werden nicht gesondert berechnet, da sie über den vereinbarten Punktwert abgegolten sind

Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 bis zu 125 Euro/Monat für Pflege und Betreuung. Dies ist mit Ihrer Pflegekasse zu klären.

Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5 im Monat maximal für Pflege und Betreuung:

Pflege und Betreuung Pflegegrad 2
761,00 €
Pflege und Betreuung Pflegegrad 3
1.432,00 €
Pflege und Betreuung Pflegegrad 4
1.778,00 €
Pflege und Betreuung Pflegegrad 5
2.200,00 €

Beratung zu den Kosten / Kostenerstattung geben Ihnen auch gerne die teilnehmenden Einrichtungen, die Pflegestützpunkte oder Ihre Pflegekasse.