Ambulanter Pflegedienst Helfendehaende

Ambulante Pflege

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Hier besteht die Möglichkeit zusätzliche Angaben der Pflegeeinrichtung bzw. des Pflegedienstes einzustellen. Bislang ist keine Eingabe erfolgt.

* Die Eingaben erfolgen in Verantwortung des jeweiligen Trägers der Einrichtung bzw. des Dienstes. Der Betreiber der Seite übernimmt für die Eingaben keine Gewähr bzw. Haftung.
*Hinweis: Angaben ohne Gewähr. Zwecks konkreter Anfrage wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegeeinrichtung

Preise für Ambulante Pflege

Leistungskomplex 1
Kleine Körperpflege
25,42 €
Leistungskomplex 2
Große Körperpflege
40,25 €
Leistungskomplex 3
Lagern
7,07 €
Leistungskomplex 4
Lagern (Nr. 3) als alleinige Leistung
14,13 €
Leistungskomplex 5
Mobilisation
10,60 €
Leistungskomplex 6
Mobilisation (Nr. 5) als alleinige Leistung
14,13 €
Leistungskomplex 7
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
17,66 €
Leistungskomplex 8
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
7,07 €
Leistungskomplex 9
Hilfe bei der Ausscheidung
7,07 €
Leistungskomplex 10
Hilfe bei der Ausscheidung als alleinige Leistung
14,13 €
Leistungskomplex 11
Hilfestellung zum Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
4,92 €
Leistungskomplex 12
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
42,40 €
Leistungskomplex 13.1
Kleine Hilfen Nr.1 An- und Auskleiden
11,08 €
Leistungskomplex 13.2
Kleine Hilfen Nr.2 Mundpflege
11,08 €
Leistungskomplex 13.3
Kleine Hilfen Nr.3 Nagelpflege/Fingernägel/Fußnägel schneiden
11,08 €
Leistungskomplex 13.4
Kleine Hilfen Nr.4 Gesichtsrasur
11,08 €
Leistungskomplex 13.5
Kleine Hilfen Nr.5 Haarwäsche
11,08 €
Leistungskomplex 14
Körperpflege mit An- und Auskleiden
31,17 €
Leistungskomplex 15
Hilfen bei der Haushaltsführung
37,66 €
Leistungskomplex 16
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
53,00 €
Leistungskomplex 17a
Erstbesuch
62,77 €
Leistungskomplex 17b
Folgebesuch
18,83 €
Leistungskomplex 18a
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
49,88 €
Leistungskomplex 18b
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen durch Fachkräfte
70,66 €
Stundenvergütung
0,00 €

Ambulante Dienste sind berechtigt, ihre Investitionskosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die genauen Beträge erhalten Sie bei den teilnehmenden Diensten.

Fahrtkosten werden nicht gesondert berechnet, da sie über den vereinbarten Punktwert abgegolten sind

Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 bis zu 125 Euro/Monat für Pflege und Betreuung. Dies ist mit Ihrer Pflegekasse zu klären.

Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5 im Monat maximal für Pflege und Betreuung:

Pflege und Betreuung Pflegegrad 2
761,00 €
Pflege und Betreuung Pflegegrad 3
1.432,00 €
Pflege und Betreuung Pflegegrad 4
1.778,00 €
Pflege und Betreuung Pflegegrad 5
2.200,00 €

Beratung zu den Kosten / Kostenerstattung geben Ihnen auch gerne die teilnehmenden Einrichtungen, die Pflegestützpunkte oder Ihre Pflegekasse.