Die Beratungs- und Prüfbehörde prüft Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf. Sie berät Einrichtungsträger, Bewohner, Angehörige und in bestimmten Fällen auch Interessierte.
Der saarländische Landtag hat einen Pflegebeauf-tragten gewählt, der weisungsungebunden für die Belange rund um das Theama Pflege als Ansprechpartner zur Verfügung steht.