Freie Plätze sind als feste Plätze zu verstehen.
* Die Eingaben erfolgen in Verantwortung des jeweiligen Trägers der Einrichtung bzw. des Dienstes. Der Betreiber der Seite übernimmt für die Eingaben keine Gewähr bzw. Haftung.Freie Plätze sind als feste Plätze zu verstehen.
* Die Eingaben erfolgen in Verantwortung des jeweiligen Trägers der Einrichtung bzw. des Dienstes. Der Betreiber der Seite übernimmt für die Eingaben keine Gewähr bzw. Haftung.Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 1
Falls ein Fahrdienst in Anspruch genommen wird, sind folgend Beträge zuzüglich zu den oben ausgwiesenen Kosten zu zahlen (als Bestandteil der Vergütung für Pflege und Betreuung)
Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 2
Falls ein Fahrdienst in Anspruch genommen wird, sind folgend Beträge zuzüglich zu den oben ausgwiesenen Kosten zu zahlen (als Bestandteil der Vergütung für Pflege und Betreuung)
Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 3
Falls ein Fahrdienst in Anspruch genommen wird, sind folgend Beträge zuzüglich zu den oben ausgwiesenen Kosten zu zahlen (als Bestandteil der Vergütung für Pflege und Betreuung)
Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 4
Falls ein Fahrdienst in Anspruch genommen wird, sind folgend Beträge zuzüglich zu den oben ausgwiesenen Kosten zu zahlen (als Bestandteil der Vergütung für Pflege und Betreuung)
Aufstellung der täglichen Pflegekosten und Anteile bei Pflegegrad 5
Falls ein Fahrdienst in Anspruch genommen wird, sind folgend Beträge zuzüglich zu den oben ausgwiesenen Kosten zu zahlen (als Bestandteil der Vergütung für Pflege und Betreuung)
Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 bis zu 125 Euro/Monat für Pflege und Betreuung. Dies ist mit Ihrer Pflegekasse zu klären.
Erstattung der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5 im Monat maximal für Pflege und Betreuung:
Beratung zu den Kosten / Kostenerstattung geben Ihnen auch gerne die teilnehmenden Einrichtungen, die Pflegestützpunkte oder Ihre Pflegekasse.
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